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Immobilienbewertungen oder die Bewertung von unbebauten Grundstücken erfolgt auf Basis der vorhandenen gesetzlichen Richtlinien, wie z.B. BauGB, WertR und SachwertR in der jeweils gültigen Form 

Ich bewerte als Immobiliengutachter für Sie:

  • Einfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Renditeobjekte (Mehrfamilienhäuser, Geschäftshäuser)
  • Gewerbeimmobilien wie z.B. Büros, Hallen, Praxen
  • Spezialimmobilien wie z.B. Wohnheime, Verkaufsgebäude
  • unbebaute Grundstücke
  • Rechte (z.B. Wohnrechte, Nießbrauch, Erbbaurecht)

 Die Gutachtenerstellung erfolgt für unterschiedliche Anlässe

  • Vermögensübersicht
  • Verkauf
  • Kaufabsicht
  • Nachweis eines geringeren gemeines Wertes (geringerer Verkehrswert), zur Vorlage beim Finanzamt.
  • Zwangsversteigerungen
  • Insolvenzverfahren

Ich ermittele den Wert Ihrer Immobilie verbindlich und neutral, so dass dieser für Dritte auch nachvollziehbar ist. 

Für den Erbfall oder eine Schenkung in der Zukunft lassen Sie die Immobilie durch mich als Sachverständigen heute schon bewerten. Sie sparen damit bares Geld, denn es ist wesentlich aufwendiger eine Immobilie zu einen vergangenen Zeitpunkt zu bewerten als ein vorhandenes Gutachten zu aktualisieren.

 

Welche Form des Gutachtens wird benötigt?

Ich biete die Möglichkeit der 

- Kurzgutachtenerstellung

Ein Kurzgutachten umfasst ca. 10 Seiten, es sind zwei unterschiedliche Berechnungen zur Bewertung der Immobilie enthalten.

Das Objekt wird in kurzer Form beschrieben, die ausführlichen Erklärungen zu den verwendeten Faktoren usw. sind nicht enthalten.

Die Fotodokumentation besteht aus max. 2 Seiten

Diese Kurzgutachten sind eine Möglichkeit, eine kostengünstige Bewertung für unterschiedliche Anlässe zu erhalten. 

 

- umfängliche / ausführliche Gutachten

Das ausführliche Gutachten benötigen Sie, wenn das Gutachten beim Finanzamt eingereicht werden soll oder Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden.

Sie erhalten in diesem Fall ein nachvollziehbares Gutachten mit allen Erklärungen und Objektbeschreibungen, 2 unterschiedliche Berechnungen und die Ausweisung des Verkehrswertes.  Kartenmaterial wird lizensiert bezogen und eingefügt, die Fotodokumentation ist umfassender als bei einem Kurzgutachten. 

 

Gern ermittele ich mit Ihnen im Vorgespräch die benötigte Art des Gutachtens.

 

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